In Form einer Dienstleistungstätigkeit besteht die Hauptaufgabe einer Künstleragentur in der Vermittlung zwischen den Künstlern (vor allem Musiker und Schauspieler) und deren entsprechenden Kunden (wie z.B. Eventveranstaltern o.ä.). Dabei obliegt der Künstleragentur einerseits die Aufgabe, die Anfragen der verschiedenen Kunden zu bearbeiten und andererseits auch die Verantwortung über die Öffentlichkeitsarbeit, die Werbung, sowie die entsprechenden Vertragsabschlüsse der einzelnen Künstler zu übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es aber auch möglich, dass bestimmte Künstleragenturen auch zusätzliche Dienstleistungen (z.B. in Bezug auf die Organisation der geplanten Veranstaltung) verrichten.

In der Regel erfolgt die Zusammenarbeit von Künstleragenturen mit freischaffenden Künstlern, mit denen ein Vertrag über ihre Betreuung abgeschlossen wird, welcher in den meisten Fällen der entsprechenden Agentur das Recht auf die alleinige Vermittlung von Aufträgen einräumt (im Sinne eines so genannten Exklusivvertrages). Die entsprechende Bezahlung der Agentur efolgt in diesem Fall auf Grundlage einer Provision (nach der marktüblichen Praxis handelt es sich dabei um ca. 15-20 % zuzüglich der Umsatzsteuer). Zudem steht einem Künstler neben der Möglichkeit eines Exklusivvertrages mit einer Künstleragentur auch die Option zur Verfügung, seine Vermarktung selbst zu übernehmen oder seine Vermittlungsrechte auf mehrere Künstleragenturen zu verteilen.